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27.01.2011

Haan muß sparen?

von Klaus Negro

Immer die alte Leier: "Wir müssen sparen, den Gürtel enger schnallen!" Auf den Gedanken, daß die Einnahmen zu niedrig sind, kommt niemand?!

Natürlich wurde und wird in Haan unnötig Geld ausgegeben, z. B. für diverse externe Gutachten und die Vergabe von Aufgaben an externe Experten, die ohne weiteres auch von den städtischen Mitarbeitern hätten erbracht werden können, für die Planung und Erschließung von Industriegebieten die dann jahrelang unverkäuflich bleiben oder für die (erfolglose) Planung und Durchsetzung eines überdimensionierten Einkaufszentrums.

Aber es gibt auch eine mangelhafte Finanzierung durch Bund und Land! Der seit Jahren eingeschlagene Weg von Aufgabenexpansion, unzureichender Einnahmeentwicklung und Verschuldungszunahme ist mit Blick auf die nachfolgenden Generationen nicht mehr vertretbar. Das ist nicht zukunftsweisend und nicht nachhaltig, sondern das Ende der kommunalen Selbstverwaltung! Die finanzielle Mindestausstattung eine Kommune muss ausreichend sein, um nicht nur Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern darüber hinaus auch eigene Aufgaben in Angriff zu nehmen.

Eine arme Kommune die an allen Ecken und Enden spart, können sich nur Reiche leisten. Zwar gibt es davon in Haan sehr viele, aber leider gibt es auch Minijobber, Mietarbeiter, Geringverdiener, Arbeitslose, Hartz-IV Empfänger und "Kleinrentner". Diese werden die verfehlte Sparpolitik mit einem deutlichen Verlust an Lebensqualität bezahlen müssen. Denn während Reiche einfach das Angebot in Nachbarstädten nutzen können, haben Arme diese Möglichkeit nicht, da sie dort nicht hinkommen - das Geld reicht nicht für die Fahrtkosten UND die Eintrittskarte z. B. in das Schwimmbad oder für den Sportverein!

Hier hilft nur eine gerechtere Sozialpolitik, bei der jeder entsprechend seinem/s Vermögen/s auch Lasten übernimmt! Leider kann diese nur auf Bundesebene umgesetzt werden, mit einer raschen Änderung ist daher nicht zu rechnen.

Wir fordern den Rat daher auf, als Sofortmaßnahme, beim Landesverfassungsgericht NRW auf Einhaltung des Konnexitätsprinzips (wer bestellt, muß auch bezahlen) zu klagen und die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Einsparungen, eben NICHT nur durch Kürzungen bei den freiwilligen Ausgaben umzusetzen.




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